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Friedrich-von-Alberti-Gymnasium
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Informationen zum Schulstart

Wann beginnt der Wiedereinstieg in den Schulbetrieb?
Der Schulbetrieb in Baden-Württemberg startet am Montag, den 4. Mai, allerdings zunächst schrittweise und eingeschränkt. Zuerst werden diejenigen Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen beginnen, welche die Abschlussprüfung in diesem oder im nächsten Jahr ablegen werden. Auch die Abschlussklassen an den beruflichen Schulen werden ab dem 4. Mai wieder in den Schulbetrieb einsteigen.
In einem nächsten Schritt – zeitlich versetzt – sollen auch die Grundschulen und dort die Viertklässler den Betrieb aufnehmen. Die Entscheidung darüber, wann die Viertklässler starten werden, steht noch aus. Diese Entscheidung müssen wir sehr gut abwägen, vor dem Hintergrund der größeren Herausforderungen bei den Abstands- und Hygieneregeln.
Die Details dieser Entscheidungen werden wir nun weiter konkretisieren, hier werden wir gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden, Schulträgern und allen weiteren beteiligten Partnern sprechen und die offenen Fragen gemeinsam lösen. Zentrale Voraussetzung für den Einstieg ist die Einhaltung der strikten Abstands- und Hygieneregeln.

Was gilt für Personen, die Risikogruppen angehören?
Personen, die Risikogruppen angehören, werden geschützt. Lehrkräfte, die aufgrund ihres Alters, von Vorerkrankungen oder einer Schwangerschaft eben diesen Risikogruppen angehören, werden vorerst nicht vor Ort in der Schule eingesetzt.
Das gilt ebenso für Schülerinnen und Schüler, die selbst oder deren Eltern, Geschwister oder weitere im Haushalt lebende Personen zu Risikogruppen gehören. Wenn diese den Schulen unbürokratisch und ohne Attest melden, dass ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann, müssen sie nicht in die Schule kommen. Die Versorgung mit Unterrichtsmaterialien kann dann von den Lehrkräften übernommen werden, die weiterhin von zu Hause ihren Dienst versehen. Gesundheitsschutz geht vor.

Gelten die Hygiene- und Abstandsregeln auch für den Weg zur und von der Schule?
Ja, auch im öffentlichen Nahverkehr müssen die Abstandsgebote eingehalten werden und entsprechend müssen Busse oder Bahnen vorgehalten werden. Hier sind wir bereits in intensiven Gesprächen mit den für die Schülerbeförderung verantwortlichen Stadt- und Landkreisen sowie dem Verkehrsministerium.

Werden Kindergärten und Kindertageseinrichtungen ebenfalls wieder öffnen?
Da das Infektionsrisiko zu hoch ist, findet in den Kindergärten und Kindertageseinrichtungen vorerst kein regulärer Betrieb statt.

Wird die Notbetreuung erweitert?
Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und an den weiterführenden Schulen wird weiter aufrechterhalten und ausgeweitet: Schüler der siebten Klasse werden in die Notbetreuung mit einbezogen. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, diese in Anspruch nehmen.