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Friedrich-von-Alberti-Gymnasium
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An wen wende ich mich im Konfliktfall?

Beschwerdemanagement – pdf

Fachlehrer*in – Eltern

  1. Es findet ein Gespräch zwischen den Betroffenen statt, um Missverständnisse zu klären.
  2. Der / die Elternsprecher*in kann als Vermittler*in eingeschaltet werden.
  3. Der / die Klassenlehrer*in wird als Vermittler*in eingeschaltet.
  4. Die Schulsozialarbeit vermittelt nach Absprache.
  5. Die Schulleitung vermittelt.

Klassenlehrer*in – Eltern/Erziehungsberechtigte

  1. Es findet ein Gespräch zwischen den Betroffenen statt, um Missverständnisse zu klären
  2. Der / die Elternsprecher*in kann als Vermittler*in eingeschaltet werden.
  3. Die Schulsozialarbeit vermittelt nach Absprache
  4. Die Schulleitung vermittelt.

Schüler*in –Schüler*in

  1. Es findet ein Gespräch zwischen den Betroffenen statt.
  2. Die Streitschlichter vermitteln im aktuellen Konflikt.
  3. Der / die Fachlehrer*in vermittelt.
  4. Der / die Klassenlehrer*in vermittelt.
  5. Die Schulsozialarbeit vermittelt.
  6. Die Schulleitung vermittelt.

Eltern – Eltern

  1. Es findet ein Gespräch zwischen den Betroffenen statt.
  2. Die Fachlehrer*in vermittelt.
  3. Die Klassenlehrer*in vermittelt.
  4. Die Schulsozialarbeit unterstützt nach Absprache.
  5. Die Schulleitung vermittelt.

Fachlehrer*in – Fachlehrer*in

  1. Es findet ein Gespräch zwischen den Betroffenen statt.
  2. Der Personalrat wird informiert und vermittelt.
  3. Die Beauftragte für Chancengleichheit wird informiert und vermittelt.
  4. Die Schulleitung vermittelt

Konflikte mit der Schulleitung

  1. Es findet ein klärendes Gespräch statt.
  2. Der Personalrat oder die Beauftragte für Chancengleichheit vermittelt (bei Kollege/Kollegin).
  3. Der/die Verbindungslehrer*in vermittelt (bei Schüler*in).
  4. Der/die Klassenlehrer*in vermittelt (bei Schüler*in).
  5. Der Elternbeirat vermittelt (bei Eltern/Erhiezungsberechtigten)

Dezember 2020